Ausbildung arbeitsmedizinischer Fachdienst

Lehrgang Arbeitsmedizinischer Fachdienst gemäß §38 Abs. 4 des Ärztegesetzes 1998,
BGBI. I Nr. 169/1998 u. i.V.m. d. ASchG BGBI. Nr. 450/1994 i.d.F. BGBI. Nr. 115/2022

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Zielsetzung

Die Ausbildung bietet für Personen aus medizinischem bzw. medizinisch-technischem Bereich eine Alternative zur kurativen Tätigkeit und eröffnet Möglichkeiten auf eine präventive Arbeit in der Wirtschaft.

Die Akademie verfolgt das Ziel, den Teilnehmer*innen hohe Ausbildungsqualität zu bieten, sodass Produktivität und Qualität der Arbeit im Betrieb und gute Lebensqualität und Wohlbefinden der Arbeitnehmer*innen kein Widerspruch sind.

Qualifikationsprofil

Der Arbeitsmedizinische Fachdienst kann Arbeitsmediziner*innen bei Planungen, Vorbereitungen, Durchführung ihrer Tätigkeiten sowohl operativ als auch administrativ unterstützen.

Der Arbeitsmedizinische Fachdienst kann 30% der arbeitsmedizinischen Tätigkeit der Arbeitsmediziner*innen übernehmen.

    Warum an der WIAP studieren?

    Hoch flexibel - ideal für Berufstätige

    Nutzen Sie die Möglichkeit über ein berufsbegleitendes Studium parallel Berufserfahrung zu sammeln und sichern Sie sich einen Wettbewerbsvorteil am Arbeitsmarkt.

    Praxisorientiert

    Stark praxisorientiert für gesteigerte Handlungskompetenz. Aktuelle Lerninhalte aus der Theorie und Praxis werden multimedial vermittelt.

    Expertise

    Profunde Branchen-Expert*innen als Vortragende aus Wissenschaft und Praxis.

    Dauer

    Der Lehrgang dauert 4 Monate (1 Modul/Monat). Auf Wunsch besteht die Möglichkeit unter Anleitung zusätzlich sowohl Untersuchungen nach der Verordnung gesundheitliche Überwachung (VGÜ), als auch Messungen der Einflussfaktoren durchzuführen.

      Zulassung

      In- oder ausländische Fachhochschule mit abgeschlossenem Bachelor in Biomedizinischer Analytik, Diätologie, Ergotherapie, Gesundheitsmanagement, Gesundheits- und Krankenpflege, Hebammen, Logopädie, Orthoptik, Physiotherapie, Radiologietechnologie.

      Wenn kein abgeschlossenes Universitätsstudium nachgewiesen werden kann ist es möglich:

      • eine abgeschlossene Ausbildung für den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege bzw. abgeschlossene Ausbildung für den medizintechnischen Dienst Biomedizinische Analytik, Diätologie, Ergotherapie, Logopädie, Orthoptik, Physiotherapie, Radiologietechnologie mit 2 Jahren Berufserfahrung in den angegebenen Bereichen.

      Computerkenntnisse, die die Benutzung von Literaturdatenbanken ermöglichen; Kenntnisse der deutschen Sprache zum Lesen von Fachliteratur.

        Kosten

        Einmalzahlung: € 4.890,-

        Ratenzahlung: 4 Raten zu je € 1.300,– (Gesamtbetrag: € 5.200,-)

          Termine

          Start 18.03.2024

          • 18.-23. März 2024 
          • 08.-13. April 2024 
          • 14.-19. Oktober 2024
          • 18.-23. November 2024  

           

          Start 14.10.2024

          • 14.-19. Oktober 2024
          • 18.-23. November 2024
          • 09.-14. Dezember 2024
          • 13.-18. Jänner 2025

           

          Start 05.05.2025

          • 05.-10. Mai 2025
          • 16.-21. Juni 2025
          • 15.-20. September 2025
          • 13.-18. Oktober 2025

          Abschluss des Lehrgangs und Zertifikat

          Den Abschluss bildet eine Facharbeit und -gespräch hinsichtlich Umsetzung der Prävention im betrieblichen Alltag.

          Der erfolgreiche Abschluss des Lehrganges bietet Ihnen

          • Einen sicheren und familienfreundlichen Job
          • Eine interessante Tätigkeit
          • Keinen Nachtdienst

          Beratungsgespräch

          Wir beraten Sie gerne persönlich über den Lehrgang, das Berufsbild und alle weiteren Anliegen. Unser Office steht Ihnen jederzeit gerne für Fragen zur Verfügung.

          Terminvereinbarung telefonisch unter 0664 / 195 37 70 oder per mail an office@wiap.at.

          Gemeinsam machen wir Sie fit für die Arbeitsmedizin.

          Anmeldeformular „Arbeitsmedizinischer Fachdienst“

          STORNOBEDINGUNGEN: Nach Anmeldung sind im Fall einer Abmeldung 50% der Lehrgangskosten zu bezahlen. Bei neuerlicher Anmeldung zu einem späteren Zeitpunkt würde dieser Betrag auf die Lehrgangskosten angerechnet werden.